Rechtsanspruch auf Highspeed-Internet soll kommen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) legt für die im Koalitionsvertrag festgelegten Ziele des Breitbandausbaus ein neues Förderprogramm auf. Auch der rechtliche Anspruch auf einen Highspeed-Internetzugang soll kommen.

Das Ziel der Bundesregierung ist die flächendeckende Versorgung mit Gigabit-fähigen Internetan­schlüssen bis 2025. Dafür will sie bis 2021 zwölf Milliarden Euro an Fördergelder bereitstellen. Friedhelm Bertelsmeier, Leiter des BMVI-Referats Strategische Aspek­te der Digitalisierung, spricht daher von einem „sehr massiven Einsatz“ an Bundesmitteln. Auf dem 9. Hessischen Breitbandgipfel in Frankfurt am Main skizzierte er das geplante Förderprogramm des BMVI.

Die Förderung soll in zwei Stufen erfolgen. Zunächst können all diejenigen, die sich derzeit noch in der FTTC-Förderung des von Ex-Bundesverkehrsminister Dobrindt aufgelegten Programms befinden, auf FTTB upgraden. „Der Bund über­nimmt die Mehrkosten, die durch die Umstellung anfallen“, sagte Bertelsmeier auf dem Breitbandgipfel. In der zweiten Stufe soll es auch eine Förderung für die sogenannten „grauen Flecken“ geben. Das sind solche Gebiete, die zwar ausgebaut wurden, deren Netze aber nicht Gigabit-fähig sind.

„Kann Business Case zerstören“

Tim Brauckmüller, Leiter des Breitbandbüros des Bundes, gab jedoch auf der Veranstaltung zu bedenken, dass mit der neuen Förderung der FTTC-Ausbau auf 50 MBit/s überbaut werden könnte. „Das kann den Business Case der Netzbetreiber zerstören“, sagte Brauckmüller in Frankfurt. Zudem sei es aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht ohne weiteres möglich, einem Netzbetreiber, der derzeit auf FTTC ausbaut, weitere Fördermittel für ein FTTB-Upgrade zu gewähren. Bertelsmeier trat indes der Befürchtung entgegen, die Förderung durch den Bund könne privatwirt­schaftliche Investitionen gefährden. „Wir werden bestehende Vertragslaufzeiten beachten“, sagte der Referatsleiter auf der Frankfurter Veranstaltung.

Rechtsanspruch auf schnelles Internet kommt

Des Weiteren stellte Bertelsmeier in Aussicht, das sozioökonomische Einrichtungen, also zum Beispiel Schulen und Behörden, noch in dieser Legislatur­periode mit Glasfaser angeschlossen werden sollen. Bertelsmeier sprach hier von einem Sonderprogramm. Er ergänzte zudem, dass sämtliche Gewerbegebiete förderfähig werden sollen.

Ebenfalls in dieser Legislaturperiode will die Regierung den im Koalitionsvertrag festgehalten rechtlichen Anspruch auf schnelles Internet in die Wege leiten. Er soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Gegen wen dieser Anspruch dann aber geltend gemacht werden kann, steht noch nicht fest. Auch zur angekündigten Verschlankung des gesamten Förderprozesses konnte Bertelsmeier nicht viel sagen. „Es gibt ein starres Korsett an Vorgaben“, machte er wenig Hoffnung auf eine wirkliche Verschlankung. Immerhin: Die Verteilung der Fördermittel soll schneller vonstattengehen. Bislang sind nur drei Prozent der Gelder tatsächlich in Ausbauprojekte geflossen.

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